ehrenamt-datteln aktuelles
Was wird gefördert?
Gefördert werden Maßnahmen, die sich am jährlichen Schwerpunktthema orientieren und sich durch bürgerschaftliches Engagement auszeichnen. Stärkung und Unterstützung des ehrenamtlichen Engagements vor Ort sollte dabei im Vordergrund stehen.
Welche Ausgaben können gefördert werden?
Wichtig ist, dass nur solche Ausgaben gefördert werden können, die in unmittelbarem Zusammenhang zur Maßnahme entstehen und für deren erfolgreiche Durchführung nötig sind. Das können z.B. Kosten für Verbrauchsgüter, Mietkosten, Arbeitsmittel und Honorarkosten sein. Ausdrücklich nicht förderfähig sind die so genannten "eh-da-Kosten", die reinen Verwaltungskosten oder Ausgaben, die nur der ausschließlichen Anschaffung von Gegenständen ohne Bezug zu einer konkreten Aktion dienen sollen.
Mit der Maßnahme kann erst nach der Bewilligung begonnen werden. Ausgaben, die vor der Bewilligung getätigt oder rechtlich begründet wurden, können somit nicht gefördert werden. Auch Verträge für das Projekt dürfen nicht vor der Bewilligung geschlossen worden sein.
Wo ist der Antrag auf Förderung zu stellen?
Anträge für das Förderprogramm "2.000 x 1.000 Euro für das Engagement" sind bis 1.11.2026 über das Förderportal www.förderung.nrw zu stellen. Weitere Informationen zum Projekt gibt es außerdem auf www.engagiert-in-nrw.de.
Fragen zur Antragstellung und Projektdurchführung
Die Landesservicestelle für bürgerschaftliches Engagement bietet allen Engagierten auch in diesem Jahr wieder die Möglichkeit, sich im Rahmen eines Webinars am 3. oder 11. März über das Förderprogramm und die Antragstellung zu informieren. Eine Anmeldung ist hier möglich.
Für alle weiteren Fragen zum Programm oder zur Antragstellung steht beim Kreis Recklinghausen Przemyslaw Podeszwa unter der Telefon-Nummer 02361/53 2498 zur Verfügung. Schriftliche Anfragen sind per E-Mail an ehrenamt@kreis-re.de möglich.

Beratung & Vermittlung